Markenlexikon
Im Oktober 2007 fand in San Francisco die Industrial Design Conference der Industrial Designers Society of America statt, was dazu führte, dass alle Hotels in der Umgebung ausgebucht waren. Die beiden Industriedesigner Brian Joseph Chesky (* 1981) und Joseph (Joe) Gebbia Jr. (* 1981), die zu dieser Zeit in einer Wohngemeinschaft lebten, waren gerade knapp bei Kasse und wussten nicht, wie sie die nächste Miete bezahlen sollten. So kamen sie kurzerhand auf die Idee, ihre kleine Wohnung an drei zahlende Gäste unterzuvermieten, die kein Hotelzimmer mehr bekommen hatten. Als Schlafgelegenheit dienten Luftmatratzen (Airbed), das Frühstück (Breakfast) bereiteten sie selbst zu.
Aus dieser misslichen Lage entstand kurz darauf das Unternehmen Airbnb Inc. (bis 2009 offiziell AirBed & Breakfast), eine weltweit tätige Online-Plattform für die Buchung und Vermietung von Unterkünften. An der Gründung im Februar 2008 war auch noch der Informatiker Nathan Blecharczyk (* 1984) beteiligt. Zu den Finanziers gehörten das Gründerzentrum Y Combinator aus dem Silicon Valley, sowie die Investoren A-Grade Investments, Andreessen Horowitz, Digital Sky Technologies, DST Global, General Catalyst Partners, Greylock Partners, Sequoia Capital, TPG Capital und Youniversity Ventures.
Von 2011 bis 2012 eröffnete Airbnb Büros in Barcelona, Berlin, Hamburg, Kopenhagen, London, Mailand, Moskau, Paris, São Paulo, Singapur und Sydney. Seit 2013 befindet sich das europäische Hauptquartier in Dublin (Irland). Von 2008 bis 2020 wurden rund neunhundert Millionen Übernachtungen über Airbnb gebucht. Im Jahr 2020 vermittelte das Unternehmen Unterkünfte in über 220 Ländern und einhunderttausend Städten. Im selben Jahr folgte der Börsengang an der New Yorker Technologiebörse NASDAQ.
Airbnb stellt über seine Plattform lediglich den Kontakt zwischen Gastgeber und Gast her und wickelt die Buchung sowie die Bezahlung ab. Für die Vermittlung erhebt das Unternehmen Gebühren von den Gästen und den Gastgebern.


Die grundsätzlich gute Idee, Touristen überall auf der Welt unkompliziert Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, hat jedoch auch ihre Schattenseiten: In vielen Städten bieten Vermieter ihre Wohnungen nicht mehr auf dem freien Markt an, sondern nur noch temporär als Touristenunterkunft über Airbnb. Zudem zahlen etliche Airbnb-Privatvermieter, die ihre Wohnungen dauerhaft auf Airbnb mit Gewinnabsicht zur Verfügung stellen, keine Steuern, entweder aus Unwissenheit oder bewusst. Ortstaxe, Kulturförderabgabe oder die polizeiliche Meldung von Gästen fallen oft auch unter den Tisch. Viele Städte gehen inzwischen gegen die Wohnraumzweckentfremdung und die damit verbundene Steuerhinterziehung vor.
In den letzten Jahren gibt es zwischen Airbnb, den Airbnb-Nutzern und von Airbnb unterstützten Lobbyverbänden auf der einen Seite sowie Hotels, Pensionen, lizenzierten Anbietern von Ferienwohnungen und Kommunen auf der anderen Seite eine grundsätzliche Diskussion über das Airbnb-Geschäftsmodell. Während die Airbnb-Seite das Recht auf die freie Nutzung des privaten Eigentums (also der Wohnung) verteidigt, sieht die Hotel- und Tourismusbranche vor allem eine unliebsame Konkurrenz sowie unfairen Wettbewerb (Airbnb-Vermieter zahlen aufgrund der Kleinunternehmerregelung weniger oder gar keine Umsatzsteuer) und die Städte haben mit knappem und teurem Wohnraum zu kämpfen.
Text: Toralf Czartowski • Fotos: Pixabay.com, Public Domain